Geschrieben von: Anonym
Inverkehrbringen - August 25, 2001
Ab 30.5.2002 dürfen nur noch Druckgeräte mit CE-Zeichen in Verkehr gebracht werden. Welche Voraussetzungen müssen ob diesem Datum erfüllt sein?
Geschrieben von: Anonym
Re: Inverkehrbringen - August 25, 2001
Ab 30.5.2002 dürfen nur noch Druckgeräte nach den neuen Regeln (DGRL) in Verkehr gebracht werden. Druckbehälter die nach den alten Regelungen (z.B. DruckbV) gebaut werden, müssen bis zum 29.5.2002 ausgeliefert sein.
Geschrieben von: Anonym
Re: Inverkehrbringen - August 25, 2001
Es reicht auch, wenn das Druckgerät bis zu diesem Zeitpunkt in dem Besitz des Bestellers übergegangen ist (formelle Übereignung) und das Druckgerät z.B. beim Hersteller lagert