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#322 - April 10, 2003 Werkstoffzeugnisse
M. Binder Offline
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In der DGRL steht im Anhang I inter 4.3, zweiter Abschnit wörtlich: Für die wichtigsten drucktragenden Teile von Druckgeräten der Kategorie II, III und IV erfolgt dies in Form einer Bescheinigung mit spezifischer Prüfung der Produkte.
Ist mit dieser Bescheinigung ein 3.1B/AD-W2 Zeugnis gemeint?
Was sind "wichtige drucktragende Teile" an einem Behälter? zBsp. Rohstutzen < ø 50 oder kleiner Stutzen oder 1"-Muffe oder 1"-Nippel. Kann bei diesen Teilen auf ein 3.1B-Zeugniss verzichtet werden oder wenigstens auf die Umstempelung?
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Betreff Geschrieben von geschrieben am
Werkstoffzeugnisse M. Binder April 10, 2003
Re: Werkstoffzeugnisse Anonym April 14, 2003

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