Geschrieben von: Filtertechnik
Behälter im Sinne der Druckgeräterichtlinie - July 04, 2017
Guten Mittag,
wir sind Hersteller von Druckbandfilteranlagen, die vorwiegend in der Galvanotechnik, Phosphatierung, Entfettung und Beize eingesetzt werden.
Das Herzstück der Anlage, die Filterkammer, besteht aus zwei zum U-Profil gekanteten Blechtafeln längsseitig verschweißt, mit einem Anschluss für die Zu- bzw. Abgehende-Rohrleitung. An den Stirnseiten werden rechteckige Flanschplatten angeschweißt. Diese Stirnseiten werden im Betrieb dann über einen Druckzylinder (p(luft)=6bar) abgedichtet. Bei Geschlossener Kammer wird dann das Filtrat hinein gepumpt. Hierbei fahren wir bis zu einem Filtrationsenddruck in der Kammer von 3 bar.
Soviel dazu, nun die eigentliche Frage:
Fällt diese Art von Kammer (Konstruktionstechnisch) unter die Druckgeräterichtlinie?
Rein nach den Daten:
-PS=3bar (> 0,5 bar)
-Vmin=40L (Kleinste Baugröße)
-Vmax=250L (Größte Baugröße)
-Fluide der Gruppe 2 (wobei ich mir da nicht zu 100% sicher bin)
-Maschine im Sinne der 2006/42
würde die kleinste Baugröße aufgrund des Volumens nicht unter die Druckgeräterichtlinie fallen und ab einem Volumen bzw. ab PSxV=200 die Anlage unter die Richtlinie fallen. Ist das soweit richtig ?
Was sagt ihr dazu?
Mit freundlichen Grüßen
wir sind Hersteller von Druckbandfilteranlagen, die vorwiegend in der Galvanotechnik, Phosphatierung, Entfettung und Beize eingesetzt werden.
Das Herzstück der Anlage, die Filterkammer, besteht aus zwei zum U-Profil gekanteten Blechtafeln längsseitig verschweißt, mit einem Anschluss für die Zu- bzw. Abgehende-Rohrleitung. An den Stirnseiten werden rechteckige Flanschplatten angeschweißt. Diese Stirnseiten werden im Betrieb dann über einen Druckzylinder (p(luft)=6bar) abgedichtet. Bei Geschlossener Kammer wird dann das Filtrat hinein gepumpt. Hierbei fahren wir bis zu einem Filtrationsenddruck in der Kammer von 3 bar.
Soviel dazu, nun die eigentliche Frage:
Fällt diese Art von Kammer (Konstruktionstechnisch) unter die Druckgeräterichtlinie?
Rein nach den Daten:
-PS=3bar (> 0,5 bar)
-Vmin=40L (Kleinste Baugröße)
-Vmax=250L (Größte Baugröße)
-Fluide der Gruppe 2 (wobei ich mir da nicht zu 100% sicher bin)
-Maschine im Sinne der 2006/42
würde die kleinste Baugröße aufgrund des Volumens nicht unter die Druckgeräterichtlinie fallen und ab einem Volumen bzw. ab PSxV=200 die Anlage unter die Richtlinie fallen. Ist das soweit richtig ?
Was sagt ihr dazu?
Mit freundlichen Grüßen