Bauteil Art.3 Abs.3 Prüfung nach Modul D/D1 o. B

Geschrieben von: AndyR

Bauteil Art.3 Abs.3 Prüfung nach Modul D/D1 o. B - March 17, 2015

Hallo zusammen,

hätte da mal ne Frage....
Ich würde in unsere Konformitätserklärung gerne die Bewertung nach Modul D bzw. D1 aufnehmen, obwohl das Produkt unter Art. 3 Abs.3 fällt bzw. einer Prüfung nach Modul B unterziehen. Das CE Kennzeichen erhält das Produkt über die ATEX Richtlinie.

Was meint Ihr dazu.

Gruß
Geschrieben von: Die Redaktion

Re: Bauteil Art.3 Abs.3 Prüfung nach Modul D/D1 o. B - April 11, 2015

Das Modul D beinhaltet auch die Anbringung der CE Kennzeichnungen und das Ausstellen der Konformitätserklärung.
Dies ist für Druckgeräte, die unter Art. 3 Abs. 3 fallen nicht zulässig.

Insofern ist die Angabe des Moduls D nach der DGRL nicht zulässig.