Rückrufaktionen B2B von Druckgeräten

Geschrieben von: MME72

Rückrufaktionen B2B von Druckgeräten - June 28, 2023

Hallo Zusammen,
kann mir bitte jemand sagen wie es bei einer Rückrufaktion von Druckgeräten (B2B) ablaufen muss? Ohne Zwischenfall.

Meldepflicht? Ja oder Nein?
Welche Behörde?
Auch den TÜV informieren?
Wo ist das laut Druckgeräterichtlinie geregelt?
Gilt bei B2B der Blueguid?

Vielen dank im Voraus.
Geschrieben von: Die Redaktion

Re: Rückrufaktionen B2B von Druckgeräten - June 28, 2023

Die Pflichten der Wirtschaftsakteuere im Rahmen der Marktüberwachung sind in der EU-Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 und dem Marktüberwachungsgesetz (MüG).
siehe auch: https://ce-engineering.de/category/eu-bi...g-eu-framework/

Eine Meldung an die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann hier vorgenommen werden: https://webgate.ec.europa.eu/icsms/public/authoritySearch.jsp?locale=de
Geschrieben von: MME72

Re: Rückrufaktionen B2B von Druckgeräten - June 28, 2023

Vielen Dank :)