TPED und ADR

Geschrieben von: emessmer

TPED und ADR - February 12, 2018

Hallo zusammen,

also erstes, danke für die schnelle Aufnahme.
Ich habe eine Frage zum o.g. Thema.

Wir verkaufen Zylinder mit TPED Abnahme.
In diesen werden gefährliche Medien teils unter hohem Druck befördert.
Jetzt fordert ein Kunde von uns eine Abnahme nach ADR.

Soweit ich das bis dato verstehe, ist ADR das Sache des Transporteurs, die Zylinder brauchen halt auf jeden Fall TPED oder irre ich mich?

Danke und Grüße
E.
Geschrieben von: Die Redaktion

Re: TPED und ADR - February 12, 2018

Die TPED enthält explizit keine speziellen Anforderungen an die Zylinder selber. Sie ist eine Rahmenvorschrift für das Inverkehrbringen von ortsbeweglichen Druckgeräten, die unter das internationale Transportrecht fallen und enthält keine spezifischen Anforderungen z. B. für Zylinder. Sie verweist auf die spezifischen Kapitel des ADR, wo spezielle Anforderungen an die Auslegung und Herstellung festgelegt sind (siehe auch hierzu die nationale Ortsbewegliche Druckgeräteverordnung (ODV) §3.

Insofern muss sich auch der Zylinder-Hersteller mit den Vorgaben des ADR auseinandersetzen.
Geschrieben von: emessmer

Re: TPED und ADR - February 14, 2018

Danke.

Soweit ich das inzwischen Verstehe, setzt also der ADR unter anderem, die Regeln fest, wie der Zylinder abgenommen werden muss um auf der Straße transportiert werden zu dürfen. In unserem Fall dann eine Abnahme nach TPED auf Basis der Anforderungen der ADR, die wir erfüllen und die zwingend als Basis gilt.

Soweit ich dann weiter gelesen habe, gibt es dann lt. ADR verschiedene Begriffsbestimmungen u.A. „Auftraggeber des Absenders “, „Absender“, „Beförderer“, …..

Da wir ja den Zylinder "nur" verkaufen, dieser die lt. ADR nötigen Abnahmen hat (z.B. “π” Zeichen auf allen Bauteilen) sehe ich die weitere Verantwortung im Bereich des Kunden, der diesen befüllt und die Medien in diesem Zylinder versendet, da wir in diesem Prozess nicht weiter involviert sind.

Danke und VG
E.
Geschrieben von: BWendler

Re: TPED und ADR - September 20, 2018

Hallo Zusammen

ich bin neu im Forum und auch im Bereich Druckgeräte, und CE unterwegs.
Nun ist mir eine Frage hinsichtlich der Prüfungen für Druckgeräte gestellt worden:

Bei Welcher Temperatur müssen Druckgeräte geprüft werden, und wo kann man das nachschlagen?
Handelt es sich hier um die Raumtemperatur, oder müssen die Betriebstemperaturen / Umgebungstemperaturen geprüft werden?
In der AD2000 ist dieses nicht dargelegt.
Nur die DIN EN 14432 hat für die TPED das geregelt.

Danke vorab für Eure Antworten

Grüße
BWendler
Geschrieben von: Die Redaktion

Re: TPED und ADR - September 20, 2018

Bei der Druckprüfung handelt es sich in erster Linie um eine Festigkeitsprüfung die bei normaler Raumtemperatur durchgeführt wird. Es gibt sonst keine speziellen Festlegungen in der DGRL und auch nicht im AD 2000 Regelwerk.
Die max. zul. Betriebstemperatur wird bei der Bestimmung des Prüfdruckes gem. Pkt. 7.4 der DGRL berücksichtigt.
Geschrieben von: ich

Re: TPED und ADR - November 09, 2022

Hallo zusammen,

wir bauen Behälter für tiefkalte Gase mit TPED Zulassung nach der EN 1251-2 worin in der deutschen Norm Ausgabe unter Abs. 4.2.6.2
steht, man muß mit mindestens einer Druckentlastungsarmatur absichern und in der englischen Fassung steht man muß mit min. zwei
Druckentlastungsventilen absichern..? Kann mir jemand sagen was nun richtig ist und warum es da, für mich sehr bedenkliche Unterschiede
gibt. Wäre schön wenn jemand dazu was sagen könnte.

Vielen Dank vorab für Eure Antworten

LG
K. Kosch