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#1011 - August 24, 2015 Einzelgutachten von Werkstoffen für Druckgeräte de
Tim Offline
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Registriert: August 24, 2015
Beiträge: 1
Hallo Zusammen,

wie ist in der DGRL (2014/68/EU) der Punkt 4.2 c „Vom Hersteller des Druckgeräts ist bei Druckgeräten der Kategorien III und IV eine besondere Bewertung des Einzelgutachtens zu den Werkstoffen von der für die Konformitätsbewertung des Druckgerätes zuständigen notifizierten Stelle durchführen zu lassen“ zu verstehen?

Kann ich den Werkstoff mit 3.1 APZ einkaufen und das Druckgerät mit Modul B und F abnehmen lassen, oder ist der Werkstoff wegen dem Einzelgutachten automatisch mit einem 3.2 APZ einzukaufen.

MfG
Tim
hoch
#1012 - September 09, 2015 Re: Einzelgutachten von Werkstoffen für Druckgeräte de [Re: Tim]
Die Redaktion Offline
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Beiträge: 260
Das Einzelgutachten hat formell nichts mit der Art des Werkstoffnachweises zu tun.

1. Das Einzelgutachten setzt nicht unbedingt voraus, dass zusätzliche Prüfungen erforderlich sind

2. Es geht um eine Bewertung des Werkstoffes (Art, Nachweis, Rückführbarkeit) für den konkreten vorliegenden Anwendungsfall. Deshalb muss auch die Stelle das Gutachten erstellen, dass für das Druckgerät involviert ist
hoch


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