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#1110 - July 11, 2017 MRL oder DGRL wer weiß es ...
Carsten H Offline
Junior-Mitglied
Registriert: July 11, 2017
Beiträge: 1
Hallo,
ich habe in meinem Betrieb die Aufgabe der Risikobeurteilung übernommen und gleich das große Los gezogen.
Es steht bei einem Kunden eine Maschine die nach MRL betrachtet wurde. Der TÜV will die DGRL...

Kurz zur Maschine:
Wir füllen einen Prüfling (vom Kunden) mit Stickstoff auf einen Berstdruck um die Festigkeit zu prüfen.
Diesen Druck entlüften wir über einen Behälter (30l / max 15,5bar) wieder in die Athmosphäre. Der Behälter hat eine Baumusterprüfung. Ventile, Druckminderer, Rohre und Co sind alles Kaufteile mit der Festigkeit für den Druck.

Kann mir jemand sagen was richtig ist?
hoch
#1112 - July 14, 2017 Re: MRL oder DGRL wer weiß es ... [Re: Carsten H]
Die Redaktion Offline
Mitglied
Registriert: August 31, 2001
Beiträge: 260
Wenn es eine Maschine ist, ist die Maschinenrichtlinie auf jeden Fall anzuwenden.

Beim Druckbehälter handelt es sich offenbar um ein Druckbehälter nach der Richtlinie über einfache Druckbehälter 2014/29/EU, insofern gilt nicht Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.
hoch


Moderator:  Die Redaktion