Ab 30.5.2002 dürfen nur noch Druckgeräte nach den neuen Regeln (DGRL) in Verkehr gebracht werden. Druckbehälter die nach den alten Regelungen (z.B. DruckbV) gebaut werden, müssen bis zum 29.5.2002 ausgeliefert sein.
Es reicht auch, wenn das Druckgerät bis zu diesem Zeitpunkt in dem Besitz des Bestellers übergegangen ist (formelle Übereignung) und das Druckgerät z.B. beim Hersteller lagert