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#110 - August 25, 2001 Inverkehrbringen
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Ab 30.5.2002 dürfen nur noch Druckgeräte mit CE-Zeichen in Verkehr gebracht werden. Welche Voraussetzungen müssen ob diesem Datum erfüllt sein?
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#111 - August 25, 2001 Re: Inverkehrbringen
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Ab 30.5.2002 dürfen nur noch Druckgeräte nach den neuen Regeln (DGRL) in Verkehr gebracht werden. Druckbehälter die nach den alten Regelungen (z.B. DruckbV) gebaut werden, müssen bis zum 29.5.2002 ausgeliefert sein.
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#112 - August 25, 2001 Re: Inverkehrbringen
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Es reicht auch, wenn das Druckgerät bis zu diesem Zeitpunkt in dem Besitz des Bestellers übergegangen ist (formelle Übereignung) und das Druckgerät z.B. beim Hersteller lagert
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Moderator:  Die Redaktion