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#1155 - July 19, 2019 Einstufung von Kugelhahn mit pneum. Stellantrieb
Thomas123 Offline
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Hallo,


ich habe folgendes Problem.

Wir konstruieren im Moment Prozessventile bestehend aus einem Kugelhahn und einem passendem pneumatischem Antrieb.
Es gibt Größen von DN20 - DN100.
Fluidgruppe 2
Höchster Systemdruck sind 240bar

Ich habe jetzt mal bei den gängigen Herstellern geschaut der Kugelhähne. Die schreiben ALLE sinngemäß:
[quote]Standard Kugelhähne der Fluidgruppe 2 sind nach de rPED eingeordnet. Eine CE Kennzeichnung nach 2014-68EU (Art. 3 Abs 3 ) Ist somit nicht zulässig.[/quote]

Hä? Das verstehe ich nicht. Weshalb sind die ab DN32 nicht nach Kategorie I?
Es sind doch Rohrleitungen? Also Diagramm 7.
Irre ich mich?

Und wie verhält es sich mit dem pneumatischem Stellantrieb? zusammengeführt ist das ja eine Baugruppe. Der Stellantrieb an sich ist für max. 10bar Steuerdruck gedacht.
Für mich ist der Antrieb ein Behälter weil er in sich geschlossen ist und nichts durchleitet.

Entschuldigt bitte aber ich bin noch nicht so fit in der PED.

Danke schon mal für eure Hilfe. Ich werde versuchen mich zukünftig rege zu beteiligen.

Grüße
Thomas
hoch
#1156 - July 21, 2019 Re: Einstufung von Kugelhahn mit pneum. Stellantrieb [Re: Thomas123]
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Wenn das Fluid ein Gas Fluidgruppe 2 ist, dann trifft Diagramm 7 zu.

Es handelt sich hier um ein druckhaltendes Ausrüstungsteil, dass auch unter der Kategorie I fallen kann (DN >32 oder PSXDN >1000).

Als gesamte Einheit (Ventil+Antrieb) könnte es auch unter der Maschinenrichtlinie fallen. In diesem Fall wäre eine separate CE-Kennzeichnung für das Gehäuse nicht zulässig gem. Artikel 1 Abs. 2 (f).
hoch
#1158 - August 05, 2019 Re: Einstufung von Kugelhahn mit pneum. Stellantrieb [Re: Die Redaktion]
Thomas123 Offline
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Hallo,


danke für die Rückmeldung.War im Urlaub daher erst jetzt meine Antwort.

Ihr seht das dann ja mit dem Diagramm 7 und der Kategorie I so wie ich.
Das mit dem drucktragenden Ausrüstungsteil ist ein guter Hinweis.
An die Maschinenrtl. habe ich noch überhaupt nicht gedacht. Muss ich mich mal durchkämpfen.

Das mit der separaten CE - Kennzeichnung ist mir noch nicht ganz klar. Ich darf so oder so nur maximal ein CE aufbringen. Egal wie viele Normen und Richtlinien zutreffen oder. Selbst wenn mehrere Richtlininen und harmonisierte Normen zutreffend wären muss ich diese zwar berücksichtigen aber es kommt nur maxiaml ein CE Kennzeichen drauf

Grüße
hoch
#1159 - August 05, 2019 Re: Einstufung von Kugelhahn mit pneum. Stellantrieb [Re: Thomas123]
Die Redaktion Online
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Wenn, wie in diesem Fall, der Hersteller der gesamten Einheit und der Ventilkörper-Hersteller der gleiche Hersteller ist, dann ist selbstverständlich nur eine CE-Kennzeichnung mit einer Konformitätserklärung korrekt.

Für den Fall, dass der Hersteller der Gesamteinheit den Ventilkörper zukauft, dann wäre die CE-Kennzeichnung auf dem Ventilkörper ja bereits angebracht (wurde ja bereits in Verkehr gebracht).
hoch
#1162 - August 06, 2019 Re: Einstufung von Kugelhahn mit pneum. Stellantrieb [Re: Die Redaktion]
Thomas123 Offline
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Hallo,

stimmt. Das habe ich überhaupt nicht bedacht. Das pneumatische Ventil ist ja tatsächlich ein Zukaufteil und hat sicher schon eine CE Kennzeichnung und wird dann nur zu einer Baugruppe (druckhaltendes Ausrüstungsteil) zusammengeführt.

Muss ich mich mal durch die Bewertung kämpfen.
hoch


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