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#1169 - September 05, 2019 Werkstoffausnahmen / nicht nach DGRL
Thomas123 Offline
Junior-Mitglied
Registriert: July 19, 2019
Beiträge: 5
Guten Morgen,

wir zerbrechen uns in der Firma etwas den Kopf über die geforderten Werkstoffe nach DGRL.
Ich hätte hierzu zwei Fragen / Beispiele

1) Ein Druckgerät fällt unter Kat I wird aber aus S355xyz nach EN10025-2 und nicht aus P355 nach DIN EN 10 028-2 gefertigt. Mit dem Druckgerät wurden sowohl interne Prüfungen als auch Prüfungen von einer notifizierten Stelle durchgeführt. Und zwar nach einer Bauproduktenorm. Diese beinhalteten auch Festigkeits,- Korrosions und Lebensdauerprüfungen.
Zudem wird jedes Fertigungslos Stichprobenartig einer Innendruckprüfung unterzogen.
Zu diesem Werkstoff holen wir immer ein 3.1 Werkstoffzertifikat vom Hersteller ein.

Erfüllen wir so ebenfalls die DGRL oder kommen wir um eine Einzelabnahme für diesen Werkstoff nicht herum?

2)
Ein druckhaltendes Ausrüstungsteil fällt nur unter Artikel 4 Absatz 3.(gute Ingenieurspraxis)
Das Bauteil ist aus einem Messingwerkstoff und aus Edelstahl 1.4305 gefertigt.
ABER:
Neben sämtlichen Behältern und Rohrleitungen sind nach Artikel 4, Absatz 1, d) auch druckhaltende Ausrüstungsteile die o.g. wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Und zwar betrifft dies diejenigen Ausrüstungsteile, die für Behälter/Rohrleitungen im Sinne der Punkte a) - c) des gleichen Absatzes, bestimmt sind.

Unser Bauteil würde unter Punkt c) fallen.

Muss ich hier nun trotzdem Anhang I erfüllen?

Danke für eure Hilfe

Grüße
hoch
#1170 - September 08, 2019 Re: Werkstoffausnahmen / nicht nach DGRL [Re: Thomas123]
Die Redaktion Online
Mitglied
Registriert: August 31, 2001
Beiträge: 260
zu 1:
bei den genannten Prüfungen handelt es sich vermutlich um Prüfungen an den Blechen.
Kerbschlagnachweise und Nachweise ausreichender Dehnung sollten vorliegen;
Innendruckprüfungen an Blechen???
Eine Einzelgutachten durch eine notifizierte Stelle ist für Werkstoffe für Druckgeräte Kat. 1 nicht erforderlich.


zu 2:
Grundsätzlich gilt, dass die Anforderungen nach Anhang I für Druckgeräte nach Art. 4 Abs. 3 nicht zwingend eingehalten werden müssen.
hoch
#1171 - September 09, 2019 Re: Werkstoffausnahmen / nicht nach DGRL [Re: Die Redaktion]
Thomas123 Offline
Junior-Mitglied
Registriert: July 19, 2019
Beiträge: 5
Hallo

danke für die Rückmeldung.

zu 1)
Nein es handelt sich nicht um Prüfungen an Blechen sondern am Endprodukt bzw. baugleichen Modellen!
Somit erfolgt auch die Innendruckprüfung am Kugelhahn.

Wo steht das mit dem nicht benötigtem Einzelgutachten für Produkte mit Kategorie I? Das kann ich nicht finden.

zu 2)
Das kann man so und so interpretieren. Ich tue es mir schwer zu beurteilen wann ich mich dran halten muss und wann nicht.
Oder ist es möglich selbst zu beurteilen, dass mein Produkt durch welche Maßnahmen auch immer ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht wie in der DGRL gefordert?


Grüße
hoch


Moderator:  Die Redaktion