Optionen
#122 - June 04, 2004 Erddgasleitungen auf Werksgelände
Anonym
Nicht registriert

Nach welchem Regelwerk sind Erdgasleitungen (nicht erdverlegt) auf werkseigenem Gelände herzustellen, inverkehrzubringen und zu prüfen. confused
hoch
#123 - October 10, 2004 Re: Erddgasleitungen auf Werksgelände
Anonym
Nicht registriert

Hallo,
sind Sie auf Ihrer Suche erfolgreich gewesen.
Wenn ja, könnte Sie mir bitte mitteilen welches Regelwerk angewendet werden muß.

mfg
Luessgen0102@aol.com
hoch
#124 - October 15, 2004 Re: Erddgasleitungen auf Werksgelände
Anonym
Nicht registriert

Erdgasleitungen auf werkseigenem Gelände sind grundsätzlich nicht von der DGRL ausgeschlossen. Falls jedoch die Erstellung und die Inbetriebnahme unter der Verantwortung des Betreibers bzw. Werkseigners erfolgt, dann sind auch diese Rohrleitungen von der DGRL ausgeschlossen (siehe Erwägungsgrund 5 der DGRL).
Falls die Rohrleitung unter der Verantwortung eines externen Unternehmens (Rohrleitungsbauunternehmen) erfolgt, dann greift die DGRL und es sind die grundlegenden Anforderungen des Anhang I der DGRL zu erfüllen und in einem Konformitätsbewertungsverfahrens nachzuweisen (incl. CE-Kennzeichnung). Für diesen Nachweis zu erbringen ist es am Einfachsten eine harmonisierte Norm anzuwenden z. B: EN 13480 (Vermutungswirkung). Die Anwendung anderer Regelwerke sind möglich, jedoch ist der erwähnte Nachweis nach problematischer.
hoch
#125 - October 20, 2004 Re: Erddgasleitungen auf Werksgelände
Anonym
Nicht registriert

Sehr geehrter H. Bauer,
sind Sie sich da sicher, der TÜV und wir sind übereingekommen nach DVGW zu arbeiten.
hoch
#126 - September 19, 2005 Re: Erddgasleitungen auf Werksgelände
kuno Offline
Junior-Mitglied
Registriert: March 08, 2002
Beiträge: 10
Ort: Merseburg
Sehr geehrter Herr Mühl,
ich denke, Herr Bauer het recht. Sie haben sich zwar mit einem TÜV-Vertreter geeinigt, können aber nicht sicher sein, daß ein anderer TÜV-Vertreter das genau so sieht. Es besteht bei diesen Leitungen immer die Pflicht zur Einhaltung der DGRL nebst anerkannten technischen Regeln.
Aus meiner Sicht wäre eine Einigung zu DGRL und AD 2000 genau so richtig wenn nicht besser.
Das DVGW-Gegelwerk sollte nur dort angewendet werden, wo es hingehört.
Vielleicht kann die Frage mal von kompetender Stelle unter Federführung von DRUCKGERÄTE ONLINE generell beantwortet werden. Mir ist bekannt, daß hier viel Unsicherheit bei der Argumentation vorhanden ist.
hoch


Moderator:  Die Redaktion