Sehr geehrter Herr Mühl,
ich denke, Herr Bauer het recht. Sie haben sich zwar mit einem TÜV-Vertreter geeinigt, können aber nicht sicher sein, daß ein anderer TÜV-Vertreter das genau so sieht. Es besteht bei diesen Leitungen immer die Pflicht zur Einhaltung der DGRL nebst anerkannten technischen Regeln.
Aus meiner Sicht wäre eine Einigung zu DGRL und AD 2000 genau so richtig wenn nicht besser.
Das DVGW-Gegelwerk sollte nur dort angewendet werden, wo es hingehört.
Vielleicht kann die Frage mal von kompetender Stelle unter Federführung von DRUCKGERÄTE ONLINE generell beantwortet werden. Mir ist bekannt, daß hier viel Unsicherheit bei der Argumentation vorhanden ist.