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#13 - August 05, 2003 Anwendungsbereich
Anonym
Nicht registriert

Sehr geehrte Damen und Herrn!
Unter Artikel 1 Absatz 3 .7 lautet:
Geräte die nicht in den Anwendungsbereich der DGRL fallen sind Geräte
gemäß Artikel 223 Absatz 1 Buchstabe b des Vertrages. Welcher Artikel ist hiermit gemeint? Wo kann ich Ihn finden? Handelt es sich hierbei um einen Druckfehler?
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
claud :rolleyes:
hoch
#14 - August 25, 2003 Re: Anwendungsbereich
Anonym
Nicht registriert

Es handelt sich hier um Artikel 223 des der kodifizierten Fassung des Vertrages der Europäischen Gemeinschaften (Vertrag von Amsterdam). Die frühere Nummer dieses Artikels war 167. Dieser Artikel schließt Munition und anderes Kriegsmaterial aus Gründen des nationalen Interesses des jeweiligen Mitgliedstaates aus.
hoch


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