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#142 - February 28, 2002 CE-Kennzeichen für Alt-Apparat
Wolfgang Schillai Offline
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Ort: D-63457 Hanau-Wolfgang
Druckgeräte, die sich bereits in Betrieb befinden, fallen in den Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie, sobald deren ursprüngliche Leistung geändert wird (z.B. Druck- oder Temperaturerhöhung, s. Leitlinie 1/3).

Wer muß in diesem Fall das CE-Kennzeichen für den Alt-Apparat anbringen, wenn kein Hersteller involviert ist?
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#143 - March 11, 2002 Re: CE-Kennzeichen für Alt-Apparat
Anonym
Nicht registriert

Das Unternehmen, dass vom Betreiber beauftragt wird, die Änderungen vorzunehmen ist "Hersteller" des neuen alten Druckgerätes und ist vrantwortlich für die Auslegung, Herstellung und Prüfung des Druckgerätes, d. h. er hat zu prüfen, inwieweit der vorhandene Behälter in Bezug auf Auslegung, Werkstoffe usw. für die neuen Betriebsbedingungen geeignet ist.
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