Das Unternehmen, dass vom Betreiber beauftragt wird, die Änderungen vorzunehmen ist "Hersteller" des neuen alten Druckgerätes und ist vrantwortlich für die Auslegung, Herstellung und Prüfung des Druckgerätes, d. h. er hat zu prüfen, inwieweit der vorhandene Behälter in Bezug auf Auslegung, Werkstoffe usw. für die neuen Betriebsbedingungen geeignet ist.