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#151 - January 10, 2002 Einstufung von Statikmischern
Anonym
Nicht registriert

Statische Mischer bestehen aus einem Rohr mit Einbauten, das über zwei Flansche in eine bestehende Rohrleitung eingebaut wird.

Per Definition gem. Druckgeräterichtlinie handelt es sich dabei weder
- um ein „geschlossenes Bauteil, das zur Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden ausgelegt und gebaut ist“ (Definition für „Behälter“, Artikel 1 (2) 2.1.1),
- noch um ein „zur Durchleitung von Fluiden bestimmtes Leitungsbauteil“ (Definition für „Rohrleitung“, Artikel 1 (2) 2.1.2), da dieses Bauteil nicht nur zum Stofftransport sondern auch zur Mischung der Stoffe eingesetzt wird.

Muss die Einstufung von Statikmischern als „Behälter“ oder als „Rohrleitung“ erfolgen?
hoch
#152 - January 14, 2002 Re: Einstufung von Statikmischern
Anonym
Nicht registriert

Da dieses Teil mit dem druckbeaufschlagten Gehäuse zusätzlich noch eine andere Betriebsfunktion hat (Mischen), handelt es sich um eine druckhaltendes Ausrüstungsteil gem. Art.3 (1) Abs.1.4. (siehe Leitlinie 1/8).
Druckhaltende Ausrüstungsteile müssen nach Anhang II Punkt 3 klassifiziert werden.Werden sowohl das Volumen als auch die Nennweite für die Einstufung als geeignet angesehen, so ist das druckhaltende Ausrüstungsteil in die jeweils höhere Kategorie einzustufen.
hoch


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