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#17 - July 03, 2007 Art. 3 Abs. 3
eskar Offline
Junior-Mitglied
Registriert: July 03, 2007
Beiträge: 1
Ort: Lüneburg
Es geht um die Prüfung von Ventilen (die zu Rohrleitungen zählen) nach guter Ingenieurpraxis.
An sich ist es dem Hersteller freigestellt die Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Frage: Wenn der Hersteller nun doch seine Ventile abdrückt, kann er dann die Haltedauer frei (d.h. bis 30 min.) wählen, oder kann er auch 15 min. ansetzen?
Wenn ja, wo steht das?
Danke
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K.S.
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