Im Anhang I der DGRL ist festgelegt, dass zur Ermittlung des Prüfdruckes unter anderem die Höchstbelastung des Druckgerätes im Betrieb zu berücksichtigen ist.
Das AD2000, HP30 trägt dem durch Berücksichtigung des Verhältnisses der Dehngrenzen Rechnung.
Wenn für die Dimensionierung eines Druckgerätes unter Außendruck das elastische Einbeulen maßgeblich ist, so ist dies wohl die 'Höchstbelastung'. Wäre der Prüfdruck in diesem Falle korrekterweise nicht durch Berücksichtigung des E-Modul-Verhältnisses zu bestimmen?