Das ist auch ganz mein Wissenstand. Es geht mir nur darum:
Bekomme ich eine Konformitätserklärung, Prüfe ich diese. D.H.: schreibt mir der Hersteller jetzt nicht hinein, dass Art. 3.3 oder die DGRL Bewertung mit der MSRL abgegolten ist, so kann ich Ihm entweder blind vertrauen, oder ich prüfe es (mache also seine Arbeit) ob es Rechtens ist, dass er o.a. Punkte nicht anführt. Wohingegen ich, wenn der Hersteller dies gleich in seine Kon.erkl. angibt von vorneherein sehe, bzw.: beurteilen kann dass er sich wirklich mit der Materie auseinandergesetzt hat, und ich ihm verständlicherweise mehr Vertrauen entgegenbringen kann.
Für mich ist diese Vorgabe logisch und vorallem vereinfacht es die Überprüfungen und alles weitere. Einige Hersteller sind damit allerdings reichlich überfordert. Meine Meinung, er muss ja wissen bzw.: geprüft haben warum er die DGRL nicht in seine Konf.erkl. anführen muss darf, er muss dass auch dokumentieren, also kann er dass ja auch in seine Konf.erkl. ruhigen Gewissens reinschreiben. Arbeitsaufwand ca. 5 min. Aber diese Forderung überfordert so ziemlich jeden Hersteller. Es ist mir schon klar dass, das in keiner RL oder VO so drinnensteht aber ich denke als Kunde kann ich sehr wohl erwarten dass meine Wünsche bzw.: Bestellanforderungen (grad bei solch kleinen und unaufwendigen) berücksichtigt werden.
Oder sehe ich das falsch.
MFG
claud