Hallo,
ich habe eine prinzipielle Frage zur Aufstellung von Autoklaven in Laborräumen (also nicht in Autoklavenräumen), da ich hierzu bisher weder in der Druckbehälterverordnung noch in der Richtlinie 97/23EG eine Aussage gefunden habe.
Gibt es eine festgelegte Grenze des Druckliterproduktes, ab der ein Autoklav nicht mehr im Labor betrieben werden darf? Wir besitzen Autoklaven der Firma Büchi, welche ja generell als Laborautoklaven ausgelegt sind, allesamt mit Konformitätserklärung.
Die Autoklaven werden nur zur Durchführung bekannter Reaktionen genutzt, werden also nicht als Versuchsautoklaven betrieben.
Existieren hierzu irgendwelche verbindlichen Richtlinien oder ist es Sache der zuständigen Behörde vor Ort, über die Zulässigkeit zu entscheiden?
Vielen Dank.