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#30 - May 09, 2005 Vakuum
Bertl Offline
Junior-Mitglied
Registriert: May 06, 2005
Beiträge: 4
Wenn ich einen Auslegungsdruck von Vakuum bis 0,035 barg habe, falle ich meiner Meinung nach nicht in die PED?

Ich glaube, das nur auf die Druckprobe zu achten ist.
hoch
#31 - May 09, 2005 Re: Vakuum
Anonym
Nicht registriert

Druckgeräte mit einem Druck kleiner/gleich 0,5 bar fallen nicht im Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie. Ledglich, wenn bei mehrräumigen Druckgeräten ein Druckraum darunter liegt (Vakuum), dann ist der Differenzdruck bei der Auslegung bzw. Druckprobe zu berücksichtigen.
hoch
#32 - May 09, 2005 Re: Vakuum
Bertl Offline
Junior-Mitglied
Registriert: May 06, 2005
Beiträge: 4
Besten Dank, wollte mich nur bestätigt wissen.

Gruß
hoch
#33 - April 15, 2008 Re: Vakuum
TeLo Offline
Junior-Mitglied
Registriert: October 16, 2007
Beiträge: 7
Hallo

Bitte beachten das in Österreich das Kesselgesetz gilt welches auch Anforderungen an Geräte stellt welche einen grösseren Unterdruck als 300 mbar haben (713 absolut)
hoch


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