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#303 - March 27, 2008 EN 1092-1:2007 und Einsatz von Flanschen in P250GH / 1.0460
rff Erkrath - Kim Michelsen Offline
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Wir werden in letzter Zeit häufiger mit Fragen hinsichtlich der EN 1092-1:2007 konfrontiert, wenn Flansche in P250 GH / 1.0460 (Alt-DIN C22.8) nach der DGRL eingesetzt werden sollen.

In der EN 1092-1:2007 wird der Werkstoff nur für Stäbe erwähnt und nicht für die hauptsächlich als Vormaterial eingesetzten Schmiedestücke.

Im Anhang D (informativ) der EN 1092-1:2007 sind sowohl der P250GH sowie auch der C22.8 aufgeführt.

Wie im Text des Anhangs beschrieben, dürfen diese Werkstoffe allerdings bei der Verwendung in Druckgeräten der Kategorie I bis IV nur mit einem Werkstoff-Einzelgutachten (PMA) oder einer Europäischen Werkstoffzulassung (EAM) eingesetzt werden. Eine EAM ist leider weder existent noch beantragt.

Kennen Sie diese Problematik und können Sie ein wenig Licht in das Dunkel bringen?
_________________________
Kim Daniel Michelsen
- Niederlassungleiter -

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#304 - March 28, 2008 Re: EN 1092-1:2007 und Einsatz von Flanschen in P250GH / 1.0460
Die Redaktion Offline
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Der Werkstoff P250GH nach EN 10222-2 (Schmiedestück) ist leider nur im nationalen Anhang der EN 10222-2 enthalten (Übernahme von deutschen Altlasten). Dadurch ist er nicht als "Werkstoff nach einer harmonisierter Norm" im Anwendungsbereich der DGRL zugelassen. Dies bestätigt ja auch die EN 1092-1 Tabelle 9. Wenn dieser Werkstoff auch in AD 2000/W9 aufgeführt ist, so hat der Druckgerätehersteller in seiner Verantwortung zu prüfen, ob die Anforderungen der DGRL erfüllt werden.
Als Alternative steht der Werkstoff P245GH nach EN 10222-2 zur Verfügung, der als harmonisierter Werkstoff im Anwendungsbereich der DGRL eingesetzt werden kann.

Für das Ausgangsmaterial "Stab" steht der Werkstoff P250GH nach EN 10273 zur Verfügung (gleiche Bezeichnung und gleiche Werkstoff-Nr. wie das Schmiedestück im nationalen Anhang nach EN 10222-2). Das Stabmaterial ist als harmonisierter Werkstoff nach DGRL zugelassen. Dies wird auch in der EN 1092-1 so bestätigt.

Somit können die Werkstoffe P250GH nach EN 10222-2 und auch der Werkstoff C22.8 nach VdTÜV 350/3 nur über das Einzelgutachten (Für eine europäische Werkstoffzulassung dürfte sich wohl kein Hersteller finden) zugelassen werden.

Falls ein Druckgerätehersteller unbedingt diese beiden Werkstoffe verwenden möchte, kann er den Weg über das Einzelgutachten gehen. Allerdings kann er dies für Kategorie I und Kategorie II Druckgeräte im Rahmen seiner Eigenverantwortung selber durchführen. Nur für Kategorie III und Kategorie IV Druckgeräte muss er im Rahmen der Konformitätsbewertung dies von der benannten Stelle (die auch für das Druckgerät mitwirkt) durchführen lassen.

Für Werkstoffe, deren Verwendung vor dem 29.11.1999 als sicher befunden wurden (dürfte beim Werkstoff C22.8 der Fall sein), dann kann sich das Einzelgutachten nur auf einen formellen Akt beschränken (keine weiteren Prüfungen erforderlich).
Siehe hierzu auch die Leitlinie 9/2 und 9/11
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