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#322 - April 10, 2003 Werkstoffzeugnisse
M. Binder Offline
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Ort: Crailsheim
In der DGRL steht im Anhang I inter 4.3, zweiter Abschnit wörtlich: Für die wichtigsten drucktragenden Teile von Druckgeräten der Kategorie II, III und IV erfolgt dies in Form einer Bescheinigung mit spezifischer Prüfung der Produkte.
Ist mit dieser Bescheinigung ein 3.1B/AD-W2 Zeugnis gemeint?
Was sind "wichtige drucktragende Teile" an einem Behälter? zBsp. Rohstutzen < ø 50 oder kleiner Stutzen oder 1"-Muffe oder 1"-Nippel. Kann bei diesen Teilen auf ein 3.1B-Zeugniss verzichtet werden oder wenigstens auf die Umstempelung?
hoch
#323 - April 14, 2003 Re: Werkstoffzeugnisse
Anonym
Nicht registriert

Bescheinigungen mit spezifischer Prüfung sind die Abnahmeprüfzeugnisse 3.1.B, 3.1.C oder 3.2. Unter spezifischer Prüfung versteht man Prüfungen an dem Lieferteil bzw. der Lieferung selber.
Die wichtigsten drucktragende Teile sind die Teile, welche die drucktragende Wand bilden und die Teile, die wesentlich für die Integrität des Druckgeräts sind z. B. Mäntel, Böden, Hauptflansche oder Rohrplatten.
(siehe hierzu Leitlinien 7/5 und 7/6).
hoch


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