Druckgeräte mit einem Druck kleiner/gleich 0,5 bar fallen nicht im Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie. Ledglich, wenn bei mehrräumigen Druckgeräten ein Druckraum darunter liegt (Vakuum), dann ist der Differenzdruck bei der Auslegung bzw. Druckprobe zu berücksichtigen.