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#330 - October 08, 2004 ASME-Auslegung und Druckgeräterichtlinie
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Hallo allerseits

Welche Materialzeugnisse werden benötigt für einen neuen nach ASME ausgelegten Behälter, der eine Zulassung nach DGRL erhalten soll? Reicht das Zeugnis des ASME-Werkstoffes aus oder braucht jeder Werkstoff ein zusätzliches Zeugnis der equivalenten Europ.Norm (Doppelzertifizierung z.B. SA240-316L + 1.4404 -Zertifikat)?

vielen Dank
J. Hoffmann
Buss-SMS-Canzler GmbH
hoch
#331 - October 09, 2004 Re: ASME-Auslegung und Druckgeräterichtlinie
Anonym
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ASME Spezifikationen sind zwar keine harmonisierte Normen im Sinne der DGRL, aber deren Anwendung ist nicht verboten, wenn die spezifischen Anforderungen erfüllt werden. Durch die benannte Stelle kann diese Feststellung in Form eines Einzelgutachtens durchgeführt werden. Falls der Werkstoffhersteller ein anerkanntes QS-System vorweist ist der Werkstoffprüfnachweis durch 3.1.B EN 10204 sonst 3.1.C durch benannte Stelle erforderlich.
hoch


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