ASME Spezifikationen sind zwar keine harmonisierte Normen im Sinne der DGRL, aber deren Anwendung ist nicht verboten, wenn die spezifischen Anforderungen erfüllt werden. Durch die benannte Stelle kann diese Feststellung in Form eines Einzelgutachtens durchgeführt werden. Falls der Werkstoffhersteller ein anerkanntes QS-System vorweist ist der Werkstoffprüfnachweis durch 3.1.B EN 10204 sonst 3.1.C durch benannte Stelle erforderlich.