Frage: fallen Silos und deren Anbauteile, welche im normalen Betrieb bei Umgebungsdruck betrieben werden, allerdings auf verminderten Explosionsüberdruck (kleiner 1,5bar)oder explosionsdruckstoßfest (9bar) ausgelegt sind unter die Druckgeräterichtlinie? Wenn, fallen beide hierunter oder nur der explosionsdruckstoßfeste?
Im voraus vielen Dank.
Christian