Eine Anerkennung der Zertifikate nach SNT-TC-1A ist nicht möglich, da diese Zertifikate i.d.R. vom Arbeitgeber des Prüfers ausgestellt werden und auch nur dort gültig sind. Die Zertifizierung des Prüfpersonals im Rahmen der DGRL darf nur nach entsprechender Qualifikation nach EN 473:2000 von einer anerkannten Zertifizierungsstelle (anerkannte unabhängige Prüfstelle nach Art. 13 der DGRL) vorgenommen werden. Diese Zertifizierungsstellen müssen wiederum durch die ZLS nach DIN EN 45013 akkrediert sein.
Wenn die Voraussetzungen nach EN 473:2000 vorliegen (Sehfähigkeit, Ausbildung, ZfP-erfahrung)dann müsste m.E. mit rel. wenig Aufwand( ggf. eine Qualifizierungsprüfung) die Zertifizierung möglich sein.Es empfiehlt sich bei einer Zertifizierungsstelle nachzufragen.