Also doch geschlossenes System oder?
Wenn Sie sonst nicht sicher stellen können, dass der Druck doch über 0,5 bar (Überdruck) steigen kann, dann können sie dies selbstverständlich mit Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsventil, Berstsicherung) auf 0,5 bar begrenzen.
Für "Druckbehälteranlagen" bis 0,5 bar Überdruck gibt es keine Vorschriften in Bezug an druckbedingte Gefahren. Wenden Sie die "gute Ingenieurpraxis" an.
Falls andere Gefahren vorliegen, kann z.B. die Gefahrstoffverordnung, Maschinenverordnung (9. GPSGV), Betriebssicherheitsverordnung, EMV, Niederspannungsrichtlinie usw. zur Anwendung kommen.
Die Anlage muss als sicheres Produkt (GPSG) in Verkehr gebracht werden.