Fallbeispiel:Ein "Hersteller" stellt Komponenten einer thermischen Solaranlage her, die auf dem Gelände des Endkunden in der Verantwortung eines Installateurs (also nicht des "Herstellers" und nicht des "Betreibers" oder "Anwenders") errichtet wird.
Ist dies eine Baugruppe, die von einem "Hersteller" zusammengebaut wurde? (siehe DGRL Präambel (5))