Es gibt aber auch durchaus Schalldämpfer die im "Allgemeinen" nicht mit der Atmosphäre in Verbindung stehen (z.B. Rohrschalldämpfer). Ist mit "Gegendruck >=0,5bar " vielleicht die "Druckdifferenz" gemeint. P-eintritt / P-austritt >=0,5bar.
Übrigens steht in der BetrSichV §17 Anhang 5/5:
(1) Bei Schalldämpfern, die in Rohrleitungen eingebaut sind, können wiederkehrende innere Prüfungen entfallen.
(2) Bei Schalldämpfern, die mit der Atmosphäre in Verbindung stehen, können die Prüfung vor Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen entfallen.
Also sind Schalldämpfer die mit der Atmosphäre in Verbindung stehen theoretisch überhaupt nicht prüfpflichtig ?!