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#5 - July 19, 2006 Ausblaseschalldämpfer
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Dürfen Ausblaseschalldämpfer, die in die Atmosphäre ausblasen überhaupt eine CE Kennzeichnung tragen ?

Entsprechend Artikel 1 Absatz 3.16 fallen Schalldämpfer nicht in den Anwendungsbereich außer wenn entsprechend Leitlinie 2/38 der Gegendruck des Schalldämpfers >=0,5bar ist.

Was ist in diesem Fall mit Gegendruck(Backpressure) gemeint. Der Druck am Schalldämpferaustritt (=atm) oder der im Schalldämpfereintritt, der z.B, bei Drosselschalldämpfern weit über 0,5bar liegen kann ?
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#6 - July 20, 2006 Re: Ausblaseschalldämpfer
Anonym
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In der Leitlinie steht: "Im Allgemeinen stehen diese Geräte in unmittelbaren Kontakt mit der Atmosphäre."

Dann müsste doch m. E. die Druckgrenze > 0,5 bar am Schalldämpfereintritt gemeint sein.
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#7 - July 22, 2006 Re: Ausblaseschalldämpfer
Markus Offline
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Beiträge: 1
Es gibt aber auch durchaus Schalldämpfer die im "Allgemeinen" nicht mit der Atmosphäre in Verbindung stehen (z.B. Rohrschalldämpfer). Ist mit "Gegendruck >=0,5bar " vielleicht die "Druckdifferenz" gemeint. P-eintritt / P-austritt >=0,5bar.

Übrigens steht in der BetrSichV §17 Anhang 5/5:

(1) Bei Schalldämpfern, die in Rohrleitungen eingebaut sind, können wiederkehrende innere Prüfungen entfallen.

(2) Bei Schalldämpfern, die mit der Atmosphäre in Verbindung stehen, können die Prüfung vor Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen entfallen.

Also sind Schalldämpfer die mit der Atmosphäre in Verbindung stehen theoretisch überhaupt nicht prüfpflichtig ?!
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#8 - July 24, 2006 Re: Ausblaseschalldämpfer
Anonym
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Wenn die Schalldämpfer nicht mit der Atmosphäre in Verbindung stehen, dann ist der Druck PS im Rohrsystem maßgebend.

Was die Betriebsvorschriften betrifft, besteht unter den genannten Bedingungen keine Prüfpflicht. Das berührt natürlich nicht die Vorschriften für das Inverkehrbringen (CE-Kennzeichnung usw.).
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