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#47 - March 02, 2006 Einstufung Wärmetauscher
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Bin gerade im Rahmen einer Studienarbeit an der Entwicklung eines neuartigen Wärmetauscher. Der zulässige Betriebsdruck ist unterhalb der 0,5bar. Der Wärmetauscher wird mit Rauchgas beheizt und im inneren wird aus einer LiBr-Lösung Wasserdampf ausgetrieben (Temperatur ca. 180°C) bei Umgebungsdruck. Falle ich dann im Sinn des Artikel 3 1.2 in die Druckgeräterichtlinie?
Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ich vorsehen? Sicherheitstemperaturbegrenzer? Berstscheibe oder ein Sicherheitsventil?
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#48 - March 02, 2006 Re: Einstufung Wärmetauscher
Anonym
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In der Druckgeräterichtlinie unter Nr. (4) steht klar, dass bei höchstens 0,5 bar kein Druckrisiko (es liegen demnach keine druckbedingten Gefahren vor). Insofern fällt dieser "Dampferzeuger" nicht im Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie.
Allerdings muss selbstverständlich sichergestellt sein, dass in diesem offenen System (Umgebungsdruck) der Druck von 0,5 bar unter Normalbetriebsbedingungen auch nicht überschritten werden kann z. B. durch angemessene Querschnitte, Wartungsmaßnahmen, Überwachungsmaßnahmen.
Für die Anlage muss eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV erstellt werden, falls dort Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Falls für den sicheren Betrieb Temperaturbegrenzer eingebaut werden müssen, steht dem nichts entgegen.
Warum sollen in einem offenen System Berstscheiben oder Sicherheitsventile eingbaut werden?
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#49 - March 03, 2006 Re: Einstufung Wärmetauscher
Anonym
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Nein es handelt sich nicht um ein geschlossenes System sondern um eine Absorptionskälteanlage, deren Betriebsdruck in der oberen Anlagenstufe bei einem Bar liegt (was ja Athmosphärendruck) entspricht. Es soll aber auch Möglich sein den Wärmetauscher mit leichtem Überdruck bis 0,4 bar zu betreiben. Hab die ganze Konstruktion des Wärmetauscher auf einen max. Zulässigen Überdruck von 0,5 bar (ausreichend Sicherheit) ausgelegt.
Daher wollte ich Ihn gegen eine unzulässige Drucküberschreitung mit einer Berstsicherung absichern. Der Sicherheitstemperaturbegrenzer soll die Wärmeversorgung natürlich vorher abschalten.

Welche Verordnungen muss ich hierfür beachten?
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#50 - March 03, 2006 Re: Einstufung Wärmetauscher
Anonym
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Also doch geschlossenes System oder?
Wenn Sie sonst nicht sicher stellen können, dass der Druck doch über 0,5 bar (Überdruck) steigen kann, dann können sie dies selbstverständlich mit Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsventil, Berstsicherung) auf 0,5 bar begrenzen.

Für "Druckbehälteranlagen" bis 0,5 bar Überdruck gibt es keine Vorschriften in Bezug an druckbedingte Gefahren. Wenden Sie die "gute Ingenieurpraxis" an.
Falls andere Gefahren vorliegen, kann z.B. die Gefahrstoffverordnung, Maschinenverordnung (9. GPSGV), Betriebssicherheitsverordnung, EMV, Niederspannungsrichtlinie usw. zur Anwendung kommen.
Die Anlage muss als sicheres Produkt (GPSG) in Verkehr gebracht werden.
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#51 - March 03, 2006 Re: Einstufung Wärmetauscher
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Ja es ist auf jeden Fall ein geschlossenes System!
Da der Wärmetauscher mit heißem Rauchgas beheizt wird, kann der Druck im Behälter über die 0,5 bar ansteigen, daher wollte ich als Sicherheitseinrichtung eine Berstscheibe einsetzen. Sicherheitsventil geht nicht da die Anlage auch ins Vakuum fährt und es kein Ventil für diese Anforderung auf dem Markt gibt.
Meine einzige Sorge ist eigentlich noch der heiße Wasserdampf, der bei einer Leckage natürlich enorme Energie freisetzt. Bis jetzt hab ich aber noch keine Richtlinie gefunden, die ich beachten müsste. Explosionsgefahr besteht nicht und giftig sind die Inhaltsstoffe (Wasser und ein Salz) auch nicht.
Daher muss die Auslegung wahrscheinlich nach guter Ingenieurspraxis durchgeführt werden?
hoch


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