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#57 - March 06, 2008 Abschnitt 7.2 Verbindungskoffizienten
Tim1010 Offline
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Abschnitt 7.2
Einsetzen des Wertes des Verbindungsköffizienten:

– bei Druckgeräten, an denen zerstörungsfreie Stichprobenprüfungen durchgeführt werden: 0,85;

Meine Frage hierzu:
Würde ein Durchführen einer Farbeindringprüfung als -alleinige- zerstörungsfreie Stichprobenprüfungen ausreichen um den Wert von 0,85 einsetzen zu dürfen? Oder müssen noch weitere zerstörungsfreie Prüfungen durchgeführt werden.

Vielen dank schon einmal im voraus.
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#58 - March 25, 2008 Re: Abschnitt 7.2 Verbindungskoffizienten
Tim1010 Offline
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MMhh...Leider keine Antwort..
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#59 - March 28, 2008 Re: Abschnitt 7.2 Verbindungskoffizienten
Die Redaktion Offline
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Zu der gestellten Frage ist eine differenzierte Betrachtungweise erforderlich.
Art und Umfang der zerstörungsfreien Prüfung wird in dem jeweils angewandtem Regelwerk festgelegt. Dabei berücksichtigen die Regelwerke die unterschiedlichen Anforderungen an die jeweilige Schweißverbindung wie Werkstoff, Schweißverfahren, einseitige/beidseitige Schweißung, Rund- oder Längsnaht, Stutzennaht usw.
So wird z. B. in der europ. harmonisierten Norm EN 13445-3 Tabelle 5.6-1 die Prüfgruppe 3 bei Anwendung eines Verbindungskoeffizienten von 0,85 festgelegt. Umfang und Prüfverfahren werden dann je nach Anforderung in Tabelle 6.6.2.1 EN 13445-5 bestimmt.
Die Regelwerke lassen ggf. die Auswahl des Prüfverfahrens zu z. B. Oberflächenrissprüfung durch Verfahren PT oder MT oder die Wahl zwischen UT und RT.
Eine Kombination von Prüfverfahren ist ebenfalls möglich.

Beim AD 2000 Regelwerk ist dies ähnlich geregelt.
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