Zu der gestellten Frage ist eine differenzierte Betrachtungweise erforderlich.
Art und Umfang der zerstörungsfreien Prüfung wird in dem jeweils angewandtem Regelwerk festgelegt. Dabei berücksichtigen die Regelwerke die unterschiedlichen Anforderungen an die jeweilige Schweißverbindung wie Werkstoff, Schweißverfahren, einseitige/beidseitige Schweißung, Rund- oder Längsnaht, Stutzennaht usw.
So wird z. B. in der europ. harmonisierten Norm EN 13445-3 Tabelle 5.6-1 die Prüfgruppe 3 bei Anwendung eines Verbindungskoeffizienten von 0,85 festgelegt. Umfang und Prüfverfahren werden dann je nach Anforderung in Tabelle 6.6.2.1 EN 13445-5 bestimmt.
Die Regelwerke lassen ggf. die Auswahl des Prüfverfahrens zu z. B. Oberflächenrissprüfung durch Verfahren PT oder MT oder die Wahl zwischen UT und RT.
Eine Kombination von Prüfverfahren ist ebenfalls möglich.
Beim AD 2000 Regelwerk ist dies ähnlich geregelt.