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#60 - February 19, 2002 neuer aussenmantel am rwb
nubbel Offline
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beispiel: ein gebrauchter rwb soll einen neuen aussenmantel bekommen. unterliegt der vorhandene innenmantel der DGRL oder der druckbehälterverordnung zum zeitpunkt der bauprüfung?
hoch
#61 - February 27, 2002 Re: neuer aussenmantel am rwb
Anonym
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Reparaturen fallen normalerweise nicht unter dem Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie, es sei denn, es werden erhebliche Änderungen vorgenommen. Unter erhebliche Änderungen gilt m.E. auch der Austausch eines neuen Außenmantels.(siehe Leitlinie 1/3)
Gemäß Druckgeräterichtlinie können Werkstoffe, die bisher als sicher gelten, verwendet werden. Alle anderen Bedingungen wie Gefahrenanalyse, Auslegung, Prüfung, Kennzeichnung usw. sind entsprechend der DGRL auszuführen.
Für eine genauere Betrachtung müssen im Eizelnen bessere spezifische Kenntnisse vorliegen.
hoch
#62 - May 02, 2002 Re: neuer aussenmantel am rwb
nubbel Offline
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Ort: leverkusen
...und ich habe es geahnt!
eek

Der Fall mit dem neuen Außenmantel ist eingetreten. Es wird ein neuer Druckraum geschaffen. Dieser unterliegt der DGRL. Es läßt sich auch prima ein Prüfdruck ermitteln. Schön! cool
Nur nuzt der wenig, da der vorh. Innenmantel bei Betrieb mal schlanke 2% RES hat und bei dem Prüfdruck der Druckbehälterverordnung (1,3 x p)nur noch 1%RES hat. confused
Welche Hiphopingenieure und Diplomkosmonauten haben den Schwachsinn eigentlich verfasst? :rolleyes:

Und tschüß DGRL :p
hoch
#63 - July 10, 2003 Re: neuer aussenmantel am rwb
H. Schmakeit Offline
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Beiträge: 1
In den speziellen Detail-Ausführungen - insbesondere wenn ausdrücklich ausgenommene Geräte "per Vertrag" nach DGRL ausgeführt werden sollen - stimme ich der Frage zu.
Jedoch: die niedrigste Kategorie der DGRL ist die gute Ingenieurs-Praxis. Also, die Basis der DGRL ist der gesunde Menschenverstand (naja, und gute Kenntnisse der Leitlinien, z. B. Artikel 1.3.13).

[ 11. Juli 2003: Beitrag editiert von: H. Schmakeit ]

[ 11. Juli 2003: Beitrag editiert von: H. Schmakeit ]
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