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#67 - September 13, 2006 "Windkessel" an Hydraulikaggregat
Anonym
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Hallo an Alle,

Bei einer Betriebsbegehung stellte ich fest, das an mehreren Produktionsmaschinen Hilfshydraulikaggregate vorhanden sind, an denen "Windkessel" (Druckspeicher) mit einem inhalt von ca. 2 - 3 l und einem Hydraulikdruck von max. 600 bar installiert sind.
Es ergibt sich die Frage, ob diese Behälter einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen sind und wie diese zu gestalten ist.

mit freundlichen Grüßen
Labo
hoch
#68 - September 13, 2006 Re: "Windkessel" an Hydraulikaggregat
Anonym
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Zunächst muss geprüft werden, ob es sich um überwachungsbedürftige Anlagen handelt. Dazu müssen die Druckbehälter entsprechend der Druckgeräterichtlinie eingestuft werden und die wiederkehrenden Prüfungen würden dann entsprechend § 15 der BetrSichV erforderlich sein. Diese Art von Druckbehälter fallen jedoch unter keiner Kategorie, sondern sind Druckgeräte nach Art. 3 Abs. 3 der DGRL. Insofern sind es keine überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV. Prüfungen sind lediglich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV erforderlich.
hoch


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