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#69 - April 03, 2002 Hydraulik-Schlauchleitungen
Anonym
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Fallen Schlauchleitungen für hydraulische Maschinen (industr. Maschinenbau, Landmaschinen, Erdbewegungsmaschinen) unter die 97/23/EG?
Diese Leitungen sind Bauteile dieser Maschinen und gelangen nicht direkt an den Endverbraucher.

Oder müssen diese Leitungen der "Ingenieurmäßigen Praxis" genügen, da die transportierten Medien, i.d.R. Hydrauliköle, der Gefahrstoffklasse I entsprechen und die Nennweite kleiner 200 beträgt?

Freue mich über jede Antwort - Carlos
hoch
#70 - April 04, 2002 Re: Hydraulik-Schlauchleitungen
Anonym
Nicht registriert

Gem. Artikel 1 Abs. 3.6 der DGRL fallen diese Teile, die höchstens unter der Kategorie I fallen würden, unter der Maschinenrichtlinie.
Falls die Hydrauliktöle tatsächlich zur Fluidgruppe 1 (gefährliches Fluid) einzustufen sind, käme Diagramm 8 zur Anwendung mit den Grenzen DN 25 bzw. PS*DN=2000 und wären dann ggf. der Druckgeräterichtlinie zuzuordnen.
(siehe auch Leitlinie 1/19)
hoch


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