Optionen
#718 - January 20, 2012 Art. 3 Abs. 3 gute Ingenieurpraxis
stag Offline
Junior-Mitglied
Registriert: January 20, 2012
Beiträge: 2
Wenn eine Rohrleitung nach Einstufung unter den Art. 3 Abs. 3 fällt, also unter gute Ingenieurpraxis, muss ich die Leitung nach Montage einer [b]Druckprüfung [/b]unterziehen?
Dies wäre nach Anhang I 3.2 Abnahme zu machen, wenn die Leitung min. in eine Kategorie eingestuft ist. Ist es aber nach guter Ingenieurpraxis trotzdem erforderlich resp. kommt hier eine andere Norm oder Verordnung etc. zum tragen?
hoch
#719 - January 20, 2012 Re: Art. 3 Abs. 3 gute Ingenieurpraxis [Re: stag]
Die Redaktion Offline
Mitglied
Registriert: August 31, 2001
Beiträge: 260
Die grundlegenden Anforderungen der DGRL Anhang I sind für Druckgeräte nach Art. 3 Abs. 3 nicht verbindlich, aber auch nicht verboten.

Aufgrund der Einstufung kann man annehmen, dass es sich nicht um ein gefährliches Fluid handelt.

Letztendlich muss der Hersteller dies verantwortlich entscheiden, ob eine Druckprüfung erforderlich.
Die Druckprüfung ist eine Festigkeitsprüfung. Wenn Erfahrungen vorliegen und Normteile verwendet werden, ausreichende Sicherheiten vorhanden sind, dürfte die Entscheidung auf den Verzicht einfacher sein.
Die Dichtheit kann anders nachgewiesen werden.
hoch
#722 - January 30, 2012 Re: Art. 3 Abs. 3 gute Ingenieurpraxis [Re: Die Redaktion]
stag Offline
Junior-Mitglied
Registriert: January 20, 2012
Beiträge: 2
Vielen Dank an Die Redaktion für die Antwort.
Ganz recht, beim Fluid handelt es sich um ganz normale Druckluft. Die Lösung wird eher ein Konsens mit dem Kunden sein, damit beide Parteien mit normalem Aufwand zufrieden sind.
hoch


Moderator:  Die Redaktion