Moin zusammen,
mein erster Beitrag in diesem Forum :-)
Ich habe eine Frage zum Zähigkeitsnachweis für den Stahl 1.4301 gemäß Teil W10 der AD2000.
Tafel 1 fordert beim Kerbschlagversuch eine Prüftemperatur von +20°C (Spalte 9), beim Nachweis der Güteeigenschaften (Spalte 11) sollen die Werte im 3.1 Zeugnis aber bei der tiefsten Betriebstemperatur gemäß Spalte 4 ausgewiesen werden, also -200°C.
Welche Temperatur gilt nun?
Bearbeitet von Marcos Trigo (March 07, 2012)