Hallo,
meine Frage ist, ob ich bei einem Hersteller von Druckbehältern die unter DGRL Art.3 Abs.3 fallen (also gute Ingenierupraxis, ausreichende Benutzungshinweise), einen Standsicherheitsnachweis und Berechnungsunterlagen gemäß AD 2000 einfordern kann?
Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf diese vollständige Dokumentation oder muss ich mich mit Herstellerbescheinigung etc. zufreiden geben?
Danke