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#83 - September 26, 2008 technische Dokumentation Druckbehälter DGRL Art.3 Abs.3
Max Offline
Junior-Mitglied
Registriert: September 26, 2008
Beiträge: 1
Hallo,

meine Frage ist, ob ich bei einem Hersteller von Druckbehältern die unter DGRL Art.3 Abs.3 fallen (also gute Ingenierupraxis, ausreichende Benutzungshinweise), einen Standsicherheitsnachweis und Berechnungsunterlagen gemäß AD 2000 einfordern kann?
Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf diese vollständige Dokumentation oder muss ich mich mit Herstellerbescheinigung etc. zufreiden geben?
Danke
hoch
#84 - October 03, 2008 Re: technische Dokumentation Druckbehälter DGRL Art.3 Abs.3
Die Redaktion Offline
Mitglied
Registriert: August 31, 2001
Beiträge: 260
Hier sollte zwischen den Verpflichtungen, die sich aus der DGRL ergeben und vertraglichen Anforderungen unterschieden werden.
Für Geräte nach Art 3 Abs. 3 sind die Anforderungen nach Anhang I der DGRL nicht verbindlich, dies gilt dann auch für die mitzuliefernde Dokumentation.
Nach Art.3 Abs.3 sind lediglich ausreichende Benutzungsanweisungen für den sicheren Betrieb erforderlich.

Darüber hinausgehende Anforderungen können selbstverständlich vertraglich geregelt werden.
hoch


Moderator:  Die Redaktion