Hallo zusammen,
wir fertigen eine Rohrleitung nach EN 13480 (DGRL Kat. I Modul A) aus 13CrMo4-5. Im Teil 4 Fertigung der 13480 wird in Tabelle 9.14.1-1 die Anforderung an die Wärmebehandlung nach dem Schweißen [b](PWHT)[/b] in Abhängigkeit der Werkstoffgruppen beschrieben.
Zu der Werkstoffgruppe [b]5.1[/b] (z.B. 13CrMo4-5):
Hier wird in der Fußnote e beschrieben das Rohrleitungen mit einem Durchmesser kleiner 114,3 und Wanddicke kleiner 7,1 mm
nicht geglüht werden müssen (Vorwärmtemperatur 200°C).
Irre ich mich oder war dies nach AD- Regelwerk nicht der Fall? Meines Erachtens wurden nach AD auch Rohre mit kleinen Durchmessern/ Wanddicken nach dem Schweißen "in den Glühoffen gepackt". Hat jemand mit diesem Thema schon einmal Erfahrungen gesammelt? Vielen Dank im voraus für jeden nützlichen Beitrag.