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#970 - September 24, 2014 APZ bei Abwicklung nach EN 13445
speedyj Offline
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Registriert: September 24, 2014
Beiträge: 1
Guten Tag,

wo befindet sich eine Aussage in der EN 13445 darüber, in welchen Fällen ein APZ nach 3.1 oder 3.2 gefordert ist?

Danke

MFG
Speedy
hoch
#971 - September 25, 2014 Re: APZ bei Abwicklung nach EN 13445 [Re: speedyj]
Die Redaktion Offline
Mitglied
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Beiträge: 260
Zunächst einmal sind die Anforderungen der DGRL maßgebend, die bis auf eine Ausnahme kein Abnahmeprüfzeugnis 3.2 kennt. Dies ist der Fall wenn für wichtige drucktragende Teile der Kat. II, III und IV der Werkstoffhersteller nicht über ein anerkanntes QS-System verfügt (siehe Leitlinie 7/5).
Insofern gibt es in der EN 13445 keine weiteren Festlegungen wo explizit ein Abnahmeprüfzeugnis 3.2 gefordert wird.
hoch


Moderator:  Die Redaktion