Letztlich hängt es davon ab, wer sich als Hersteller für die Baugruppe verantwortlich zeichnet.
Sie können die einzelnen Druckgeräte in Verkehr bringen und jemand anderes mit der Montage beauftragen. Dann sollte allerdings vertraglich geregelt werden, dass nicht Sie, sondern der Ausführende sich als Hersteller der Baugruppe ausgibt (mit der Folge, dass die Herstellerpflichten auf ihn übergehen).