Bei der ersten und zweiten Frage handelt es sich um eine Anlage und keine Baugruppe und fällt daher nicht im Anwendungsbereich der DGRL.
Insofern greif hier nur die nationale Regelung z. B. BetrSichV.
Bei der Definition einer Baugruppe siehe auch die Leitlinie 3/8.
Für die Zusammenbauarbeiten vor Ort die Leitlinie 3/2