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#1101 - March 16, 2017 Re: Bau von Druckgeräten unter eigener Verantwortung [Re: RATLOS2014]
Die Redaktion Offline
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Bei der ersten und zweiten Frage handelt es sich um eine Anlage und keine Baugruppe und fällt daher nicht im Anwendungsbereich der DGRL.
Insofern greif hier nur die nationale Regelung z. B. BetrSichV.

Bei der Definition einer Baugruppe siehe auch die Leitlinie 3/8.

Für die Zusammenbauarbeiten vor Ort die Leitlinie 3/2
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Bau von Druckgeräten unter eigener Verantwortung RATLOS2014 March 15, 2017
Re: Bau von Druckgeräten unter eigener Verantwortung RATLOS2014 March 15, 2017
Re: Bau von Druckgeräten unter eigener Verantwortung Die Redaktion March 16, 2017

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