Guten Vormittag,
so ganz bin ich doch noch nicht zufrieden mit der Einschätzung unserer Anlage. Es gibt noch einen Punkt weswegen ich mir nicht so sicher bin.
Wir fahren zwar auf der Eingangsseite der Kammer bis zu einem Druck von 3bar, allerdings ist die Kammer dabei nicht "komplett" verschlossen. Auf der Seite des Auslasses gibt es kein Ventil und der Druck baut sich lediglich durch die gefilterten Partikel auf dem Filterband auf.
Würde diese Sachlage dann wiederum den Ausschluss aus der Richtlinie bedeuten?
Mit freundlichen Grüßen