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#1115 - July 27, 2017 DGRL Anh. II 2. Einstufung AusrT mit Sicherheit.fk
KTCE2017 Offline
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Hallo Experten!
Wir stellen Baugruppen her, daher weiß ich, dass die Komponente mit der höchsten Kategorie zugleich die Kategorie der Baugruppe bestimmt.
In den Baugruppen ist häufig eine Unterbaugruppe enthalten (z. B. ein Sperrdrucksystem für eine Gleitringdichtung). Jetzt ist mir aufgefallen, dass der Hersteller dieses Sperrdrucksystems in der dazugehörenden Konformitätserklärung Kat. II, Modul A2 angibt, obwohl der Sperrdruckbehälter mit einem Sicherheitsventil versehen ist.
Sicherheitsventile sind doch nach DGRL Anhang II = Kategorie IV.
Doch in dem Absatz 2. dieses Anhangs II steht geschrieben: " Als Ausnahme hiervon können jedoch für speziifische Geräte hergestellte Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktionen in dieselbe Kategorie wie das zu schützende Gerät eingestuft werden."
Haben wir hier diesen Ausnahmefall?
Was sind "spezifische Geräte"?

Dazu gibt es offenbar keine Leitlinie. Hat jemand eine Antwort?
Freundliche Grüße
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DGRL Anh. II 2. Einstufung AusrT mit Sicherheit.fk KTCE2017 July 27, 2017
Re: DGRL Anh. II 2. Einstufung AusrT mit Sicherheit.fk KTCE2017 August 07, 2017
Re: DGRL Anh. II 2. Einstufung AusrT mit Sicherheit.fk Die Redaktion August 31, 2017

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