Die TPED enthält explizit keine speziellen Anforderungen an die Zylinder selber. Sie ist eine Rahmenvorschrift für das Inverkehrbringen von ortsbeweglichen Druckgeräten, die unter das internationale Transportrecht fallen und enthält keine spezifischen Anforderungen z. B. für Zylinder. Sie verweist auf die spezifischen Kapitel des ADR, wo spezielle Anforderungen an die Auslegung und Herstellung festgelegt sind (siehe auch hierzu die nationale Ortsbewegliche Druckgeräteverordnung (ODV) §3.
Insofern muss sich auch der Zylinder-Hersteller mit den Vorgaben des ADR auseinandersetzen.