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#1141 - November 16, 2018 3.2 Abnahme für Schmiedeteile
Kat Offline
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Für eine Armatur, welche wir nach DGRL liefern müssen, benötigen wir ein geschmiedetes Gehäuse aus Wst. 1.4401 mit maßgeblichem Querschnitt von 540mm.
Die harmonisierte EN 10222-5 geht hier nur bis Ø250mm.
Es scheiden sich hier nun die Geister, ob eine 3.2 Abnahme nach EN 10204 notwendig wird. Uns und auch unserem Kunden würde prinzipiell ein 3.1 genügen.
Weder in der DGRL noch in der EN 10222-Reihe konnten wir einen Hinweis darauf finden, wie hier zu verfahren ist.
Der Lieferant will ausschließlich mit 3.2 anbieten, da sein TüV-Beauftragter dies als notwendig ansieht. Unser TüV-Beauftragter hingegen (übrigens beide derselben Gesellschaft zugehörig) ist der gegenteiligen Meinung: ein 3.1 würde genügen.
AD2000 kommt nicht zum Tragen.

Bin für jeden Hinweis dankbar! Die Diskussion nimmt seit 2 Wochen kein Ende.
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3.2 Abnahme für Schmiedeteile Kat November 16, 2018
Re: 3.2 Abnahme für Schmiedeteile Die Redaktion November 16, 2018

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