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#1142 - November 16, 2018 Re: 3.2 Abnahme für Schmiedeteile [Re: Kat]
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Wenn der Material nicht über eine harmonisierte Norm abgedeckt ist, dann ist gemäß DGRL ein Einzelgutachten (bezogen auf den konkreten Einsatzbereich) durch eine notifizierte Stelle notwendig. Dies ist dann im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen.

Wenn dies mit zusätzliche Prüfungen verbunden ist, sollte dies auch mit einem 3.1 Abnahmeprüfzeugnis möglich sein.
3.2 oder 3.1 legt kein Prüfumfang fest.
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Betreff Geschrieben von geschrieben am
3.2 Abnahme für Schmiedeteile Kat November 16, 2018
Re: 3.2 Abnahme für Schmiedeteile Die Redaktion November 16, 2018

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