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#1169 - September 05, 2019 Werkstoffausnahmen / nicht nach DGRL
Thomas123 Offline
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Registriert: July 19, 2019
Beiträge: 5
Guten Morgen,

wir zerbrechen uns in der Firma etwas den Kopf über die geforderten Werkstoffe nach DGRL.
Ich hätte hierzu zwei Fragen / Beispiele

1) Ein Druckgerät fällt unter Kat I wird aber aus S355xyz nach EN10025-2 und nicht aus P355 nach DIN EN 10 028-2 gefertigt. Mit dem Druckgerät wurden sowohl interne Prüfungen als auch Prüfungen von einer notifizierten Stelle durchgeführt. Und zwar nach einer Bauproduktenorm. Diese beinhalteten auch Festigkeits,- Korrosions und Lebensdauerprüfungen.
Zudem wird jedes Fertigungslos Stichprobenartig einer Innendruckprüfung unterzogen.
Zu diesem Werkstoff holen wir immer ein 3.1 Werkstoffzertifikat vom Hersteller ein.

Erfüllen wir so ebenfalls die DGRL oder kommen wir um eine Einzelabnahme für diesen Werkstoff nicht herum?

2)
Ein druckhaltendes Ausrüstungsteil fällt nur unter Artikel 4 Absatz 3.(gute Ingenieurspraxis)
Das Bauteil ist aus einem Messingwerkstoff und aus Edelstahl 1.4305 gefertigt.
ABER:
Neben sämtlichen Behältern und Rohrleitungen sind nach Artikel 4, Absatz 1, d) auch druckhaltende Ausrüstungsteile die o.g. wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Und zwar betrifft dies diejenigen Ausrüstungsteile, die für Behälter/Rohrleitungen im Sinne der Punkte a) - c) des gleichen Absatzes, bestimmt sind.

Unser Bauteil würde unter Punkt c) fallen.

Muss ich hier nun trotzdem Anhang I erfüllen?

Danke für eure Hilfe

Grüße
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Betreff Geschrieben von geschrieben am
Werkstoffausnahmen / nicht nach DGRL Thomas123 September 05, 2019
Re: Werkstoffausnahmen / nicht nach DGRL Die Redaktion September 08, 2019
Re: Werkstoffausnahmen / nicht nach DGRL Thomas123 September 09, 2019

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